Förderung für Wärmepumpen: So bekommen Sie die Förderung
Mit einer Wärmepumpe spart man Energiekosten, wird unabhängig von fossilen Energieträgern wie Gas und Öl, tut etwas für den Klimaschutz und erhöht sogar den eigenen Wohnkomfort. Kombiniert mit einer Heizlastberechnung, ist eine Wärmepumpe eine sehr effiziente Heizungsanlage. Die Förderung von Wärmepumpen erfolgt durch das KfW-Programm 458. In diesem Beitrag erklären wir Ihnen, wie das Antragsverfahren abläuft.
Förderung für Wärmepumpen: Das Wichtigste in Kürze:
- ✔ Für den Kauf und Einbau der Wärmepumpe gibt es einen Zuschuss von bis zu 70 % durch die KfW
- ✔ Es werden förderfähige Kosten von maximal 30.000 € pro Wohneinheit gefördert
- ✔ Auch für Umfeldmaßnahmen, wie bspw. die Umrüstung auf eine Fußbodenheizung, erhält man einen Zuschuss
Das KfW-458-Programm Schritt für Schritt
- Nehmen Sie Kontakt zu Fachfirmen, die sich auf den Einbau von Wärmepumpen spezialisiert haben, auf und lassen Sie sich Angebote zukommen. In den Angeboten sollte der genaue Typ der Wärmepumpe sowie alle erforderlichen Umfeldmaßnahmen aufgeführt sein.
- Beauftragen Sie uns als Energie-Effizienz-Experten für den Fördermittelservice. Wir überprüfen die Angebote auf Förderfähigkeit, erstellen die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) und senden Ihnen diese zu.
- Unterzeichnen Sie den Vertrag mit dem Fachunternehmen unter Einbeziehung der Vorbehaltsklausel. Ein entsprechendes Muster senden wir Ihnen nach Beauftragung zu.
- Registrieren Sie sich im KfW-Kundenportal „Meine KfW“ und stellen dort den Antrag auf Förderung, bei dem Sie die BzA-ID benötigen.
- Die KfW sendet Ihnen den Zuwendungsbescheid zu, in dem die Förderung für die Wärmepumpe bewilligt wird. Danach haben Sie 36 Monate Zeit, um die Wärmepumpe einzubauen und etwaige Umfeldmaßnahmen (z.B. Einbau einer Fußbodenheizung) umzusetzen.
- Nachdem die Wärmepumpe eingebaut wurde, reichen Sie alle erforderlichen Nachweise bei uns ein. Wir erstellen daraufhin die „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) und senden Ihnen diese zu.
- Reichen Sie die BnD zusammen mit anderen geforderten Nachweisen bei der KfW ein.
Die KfW veranlasst die Auszahlung der Förderung für die Wärmepumpe und des Zuschusses für die Fördermittelbeantragung an Sie.
Unter welchen Voraussetzungen wird die Förderung für Wärmepumpe?
Der Kauf und die Installation einer elektrisch betriebenen Wärmepumpe werden gefördert, sofern:
- ✔ Die Maßnahme die Energieeffizienz des Gebäudes erhöht oder den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch steigert (z. B. durch den Austausch einer bestehenden fossilen Heizung).
- ✔ Das Gebäude mindestens 5 Jahre alt ist.
Bei bivalenten Wärmepumpen-Hybridheizungen, die eine förderfähige Wärmepumpe mit einem nicht förderfähigen zweiten Wärmeerzeuger (z. B. einer Gas-Brennwertheizung) in einem Gerät kombinieren, sind nur die anteiligen Kosten der Wärmepumpe förderfähig. Diese werden pauschal mit 65 % der Gesamtkosten als förderfähig anerkannt. Diese Regelung gilt ausschließlich für Kompaktgeräte, bei denen sowohl die Wärmepumpe als auch der zweite Wärmeerzeuger vom Hersteller in einem Gerät integriert sind.
Welche Kosten können im Rahmen der Förderung des Wärmepumpeneinbaus geltend gemacht werden?
- ✔ Kaufpreis der Wärmepumpe
- ✔ Kosten für die Inbetriebnahme, Einregulierung und Einweisung
- ✔ Maßnahmen zur Optimierung der förderfähigen Heizung, z. B. die Anpassung der Heizkurve
- ✔ Notwendige fachtechnische Arbeiten und Materialien, wie Transport, Aufständerung, Unterkonstruktion, Fundament und Einhausung
- ✔ Elektrische Infrastruktur, die unmittelbar mit der Anlagentechnik verbunden ist (Arbeiten und Materialien)
Herstellung, Verkleinerung, Vergrößerung oder Verschluss von notwendigen Wand- und Deckendurchbrüchen für Installationen sowie Einbrüche und Revisionsöffnungen für energetisch relevante Anlagen, einschließlich Dämmmaßnahmen.
Werden die Kosten für den Einbau einer Fußbodenheizung oder anderer Heizkörper gefördert?
Ja, der Einbau von Flächen- und Niedertemperaturheizkörpern wird gefördert. In diesem Zusammenhang sind auch die notwendigen Umfeldmaßnahmen, wie Schalldämmung oder der vorgeschriebene hydraulische Abgleich, förderfähig.
Wie hoch ist die Förderung für die Wärmepumpe?
- ✔ 30.00 € für die erste Wohneinheit
- ✔ Jeweils 15.000 € für die zweite bis sechste Wohneinheit
- ✔ Jeweils 8.000 € ab der siebten Wohneinheit.
- ✔ Grundförderung: 30 %
- ✔ Effizienzbonus: 5 %
- ✔ Klimageschwindigkeitsbonus: 20 %
- ✔ Einkommensbonus: 30 %
- ✔ Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle nutzt oder
- ✔ ein natürliches Kältemittel (z. B. R290 Propan) verwendet.
- ✔ Ihre funktionsfähige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen-, Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung ausgetauscht wird und
- ✔ die alte Heizung fachgerecht demontiert und entsorgt wird.
- ✔ Ihr Haushaltsjahreseinkommen maximal 40.000 Euro beträgt.
- ✔ Eigentümer von selbstgenutzten Wohneinheiten in einer WEG oder einem Mehrfamilienhaus können den Bonus nur durch einen Zusatzantrag beantragen.
Wie kann ich Sie für den Fördermittelservice für die Förderung meiner Wärmepumpe beauftragen?
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- Fördermittel
- BAFA, KfW, BEG EM
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