FAQ - Häufig gestellte Fragen

Sanierungsfahrplan (iSFP)

Hier für empfiehlt sich die Einschätzung im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP). Dieser gibt Ihnen Auskunft darüber, welche Sanierungsschritte welchen Effekt haben und in welche Reihenfolge vergenommen werden sollten. Im individuellen Sanierungsfahrplan sind die Informationen zur Gebäudesanierung leicht verständlich aufbereitet. Kennwerte und eine Farbskala zeigen anschaulich, wie sich mögliche Sanierungen auswirken werden.

Ja, die Erstellung des iSFP wird mit 1.300 € bei einem Einfamilienhaus und 1.700 € bei einem Mehrfamilienhaus durch das BAFA bezuschusst. Sie als Kunde zahlen nur den Eigenanteil.

Nein, wir übernehmen den Antrag gerne für Sie. Alles was wir dafür benötigen, ist eine unterschriebene Vollmacht. Das Formular hierfür erhalten Sie in der Auftragsbestätigung per E-Mail.

Es wird die Höhe der Förderungen für Einzelmaßnahmen im Bericht dargestellt. Förderprogramme auf Landes- oder kommunaler Ebene werden nicht berücksichtigt. Hier kommt es darauf an, ob diese mit den Förderungen des BAFA kombinierbar ist. Wir beraten Sie gern im Rahmen unseres Fördermittelservice, welche zusätzlichen Fördermittel es gibt und ob Sie für diese anspruchsberechtigt sind.

Ja, im iSFP wird dargestellt, welche Kosten mit der Umsetzung der Einzelmaßnahmen verbunden sind und welche Energieersparnis daraus resultiert.

Der Sanierungsfahrplan verschafft einen Überblick von möglichen Sanierungsmaßnahmen in einer sinnvollen Reihenfolge, die empfohlenen Maßnahmen müssen aber nicht umgesetzt werden. Ob und wann eine Maßnahme umgesetzt wird, bleibt dem Eigentümer überlassen.

Ja, weil die Dimensionierung der Wärmepumpe in Zusammenhang mit anderen energetischen Maßnahmen dargestellt wird. In der Regel führt dies zu erheblich geringeren Investions-, Wartungs- und Betriebskosten für die Wärmepumpe.

Nein, der Beratungsvertrag mit uns kommt nur unter dem Vorbehalt zustande, dass das BAFA die Zuwendung bewilligt. Sie tragen somit keinerlei Risiko.

Sobald der Bericht, bestehend aus Sanierungsfahrplan und Umsetzungshilfe mit Ihnen final abgestimmt ist, übermitteln wir diesen an das BAFA. Eine nachträgliche Änderung ist dann nicht mehr möglich.

Ein Sanierungsfahrplan ist 15 Jahre lang gültig und kann frühestens nach 10 Jahren erneuert werden.

Gar keine. Es beinhaltet keinerlei finanziellen Risiken und verpflichtet Sie zu nichts.

Aktuell bieten wir nur Beratung und Hilfe bei der Beantragung von Fördermitteln für sogenannte „Wohngebäude“ also Immobilien an, die ausschließlich Wohnzwecken dienen. Wir planen unser Angebot in Zukunft auch auf Gewerbeimmobilien („Nichtwohngebäude“) auszuweiten. Sprechen Sie uns hierzu gern an.

Um eine korrekte Auslegung der Heizungsanlage zu gewährleisten, ist eine Heizlastberechnung notwendig. Dabei wird die Heizlast für jeden einzelnen Raum auf Grundlage der Bauteile berechnet. Die Heizlastberechnung ist Grundlage für einen hydraulischen Abgleich.

Fördermittel (BAFA, KfW)

Grundsätzlich müssen die Sanierungsmaßnahmen (BEG EM) von einem Energieeffizienz-Experten beantragt werden. Einzige Ausnahme ist die Förderung für eine Heizungsanlage. Diese kann vom Eigentümer, Heizungsbauer oder Energieeffizienz-Experten beantragt werden.

Für Einzelmaßnahmen (Fenster, Dämmungen, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung) gibt es 15% Basisförderung. Mit einem iSFP erhöht sich die Basisförderung um 5% auf 20%. Heizungsanlagen werden mit bis zu 70% gefördert. 

Für Einzelmaßnahmen liegen die maximalen förderfähigen Kosten bei 60.000 € pro Wohnung pro Jahr. Bei Mehrfamilienhäusern mit mehr als zehn Wohnungen ist die förderfähige Summe auf 600.000 € pro Jahr gedeckelt.

Nein, vor Erlass des Zuwendungsbescheid wird geprüft, ob genügend Haushaltsmittel für die Zuwendung verfügbar sind.

KFW und BAFA fördern beide energetische Sanierungen. Die KfW vergibt hierzu zinsgünstige Kredite samt Tilgungszuschüssen in Abhängigkeit von der zu erreichenden Effizienzhausklasse. Das BAFA wiederum fördert die Umsetzung von Einzelmaßnahmen durch Übernahme eines Teil des Gesamtkosten.

Das hängt ganz von Ihrer finanziellen Situation und Ihren Wünschen und Zielen ab. Mithilfe eines KfW-Kredits erhalten Sie sehr zinsgünstig Kaptial zum Umsetzung Ihrer Sanierungsvorhaben, während Sie beim BAFA in Vorleistung gehen müssen. Dafür ist vor Antragstellung eines KfW-Kredits eine energetische Fachplanung und Baubegleitung durchzuführen, in der ein energetisches Gesamtkonzept enthalten ist. Die KfW verlangt somit von Ihnen die Zusicherung, dass eine Effizienzhausklasse erreicht wird. Gerne beraten wir Sie zum weiteren Vorgehen.

Ja. Wenn Sie eine Maßnahme selbst umsetzen, also ohne Fachunternehmen, erhalten Sie dafür auch eine Förderung. Hierbei gilt es zu beachten, dass nur die Materialkosten förderfähig sind und Sie die Maßnahme unter Beachtung aller Regeln und Gesetze umsetzen müssen.

Unter einer Einzelmaßnahme versteht man die Umsetzung der Sanierung eines Bauteils. Typische Einzelmaßnahmen sind beispielsweise:

  • Heizungstausch
  • Fenstererneuerung
  • Dämmen (Dach, Wände, Boden, Decken)
  • Heizungsoptimierung (z. B. Hydraulischer Abgleich)
  • Einbau von Anlagentechnik (z. B. Lüftungsanlage)

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