Wärmebrückengleichwertigkeitsnachweis
Im Standardfall wird mit einem pauschalen Wärmebrückenzuschlag von 0,1 W/(m²K) gerechnet. Dieser schätzt die zusätzlichen Wärmverluste durch Wärmebrücken ab. Um mit einem geringeren Verlust rechnen zu können, kann ein Wärmebrückengleichwertigkeitsnachweis durchgeführt werden, welcher zu einem verringerten Zuschlag von 0,05 W/(m²K) oder 0,03 W/(m²K) führt. Dies kann zur Folge haben, dass z. B. die Dämmstärke geringer ausgelegt werden kann. Dem Wärmebrückengleichwertigkeitsnachweis geht normalerweise ein Wärmebrückenkonzept voraus.

Ablauf - Wärmebrückengleichwertigkeitsnachweis
Schritt 1 – Datenübermittlung | Sie stellen uns die benötigten Daten wie Grundrisse, Schnitte und Bauteilbeschreibungen zur Verfügung. Des Weiteren wird festgelegt, ob nach Verfahren A oder B ermittelt wird. |
Schritt 2 – Erstellung | Auf Grundlage der vorhandenen Unterlagen erfolgt der Abgleich durch einen Energieeffizienz-Experten. |
Schritt 3 – Übergabe | Sie erhalten den Wärmebrückengleichwertigkeitsnachweis per E-Mail als PDF. |
Vorteile - Wärmebrückengleichwertigkeitsnachweis
- Nachweis für KfW-Effizienzhäuser
- geringerer Zuschlag für Bauteile
- bis zu 50% staatlicher Zuschuss
Kosten
Einfamilienhaus (bis 2 Wohnungen): 1.900,- € Eigenanteil 950 bis 1.900,- €
Mehrfamilienhaus (3 bis 9 Wohnungen): 2.500,- € Eigenanteil 1.250 bis 2.500,- €
Mehrfamilienhaus (ab 10 Wohnungen): 300,- € pro Wohnung Eigenanteil 150 bis 300,- € pro Wohnung