Energie. Effizienz. ENION.

Wohnflächenberechnung / Nutzflächenberechnung

ENION Wohnflächenberechnung
Die Wohnflächenberechnung nach Wohnflächenverordnung (WoFlV) ermittelt die anrechenbare Wohnfläche eines Gebäudes auf Grundlage rechtlich definierter Vorgaben. Dabei werden Räume, Dachschrägen, Balkonflächen, Terrassen und Nebenräume entsprechend ihrer Anrechenbarkeit bewertet. Die Berechnung ist oft Voraussetzung für Förderanträge, Energieausweise oder Immobilienbewertungen und stellt sicher, dass Flächen eindeutig, nachvollziehbar und rechtskonform ermittelt werden. Alle Ergebnisse werden übersichtlich dokumentiert und digital bereitgestellt.

Ablauf

Der genaue Ablauf richtet sich nach Gebäudetyp, Projektumfang und Zielsetzung. Die folgenden Schritte geben einen Überblick über die typische Vorgehensweise.

1.

Vor‑Ort‑Datenaufnahme

Alle relevanten Gebäudebereiche werden vor Ort per 3D‑Scan aufgenommen. Raumgrößen, Dachschrägen und Flächen werden vollständig dokumentiert.

2.

Aufbereitung der Gebäudedaten

Die aufgenommenen Raum‑ und Flächendaten werden strukturiert aufbereitet und in die Fachsoftware übertragen.

3.

Bewertung nach WoFlV

Jeder Raum und jede Fläche wird gemäß den Vorgaben der Wohnflächenverordnung bewertet und in anrechenbare bzw. nicht anrechenbare Flächen unterteilt.

4.

Erstellung der Wohnflächenberechnung

Wir erstellen eine vollständige Dokumentation mit allen Einzelräumen, Flächenangaben und Gesamtwerten nach WoFlV.

5.

Digitaler Versand

Sie erhalten die Wohnflächenberechnung mit allen Flächennachweisen und Dokumenten digital per E‑Mail.

Preise

Es handelt es sich hierbei um Bruttopreise.

Anmerkungen:

  • Finalisierung: Verbindlicher Preis nach Prüfung per E-Mail

Es handelt es sich hierbei um Nettopreise.

Anmerkungen:

  • Finalisierung: Verbindlicher Preis nach Prüfung per E-Mail

Sie haben ein komplexes Vorhaben oder sind sich unsicher? Nutzen Sie gerne unser kostenloses Erstgespräch.

Sie haben Fragen?

Bei Förderanträgen, Energieausweisen, Verkauf oder Vermietung eines Gebäudes ist eine korrekte Flächenangabe notwendig.
Es werden Planungsunterlagen benötigt. Alle weiteren Daten erfassen wir bei der Vor Ort Aufnahme.
Sie werden je nach Höhe vollständig, zur Hälfte oder gar nicht angerechnet.
Ältere Berechnungen nutzten oft andere Regelwerke. Die WoFlV schafft heute eine einheitliche und rechtskonforme Flächenermittlung.

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