Energie. Effizienz. ENION.

Wärmebrückengleichwertigkeitsnachweis

ENION - Wärmebrückengleichwertigkeitsnachweis
Im Standardfall wird für Anschlussdetails ein pauschaler Wärmebrückenzuschlag von 0,10 W/(m²K) angesetzt, um zusätzliche Verluste durch Wärmebrücken zu berücksichtigen. Mit einem Wärmebrückengleichwertigkeitsnachweis kann dieser Zuschlag rechnerisch auf 0,05 W/(m²K) oder sogar 0,03 W/(m²K) reduziert werden – vorausgesetzt, die Anschlüsse sind gleichwertig zu den in der Norm definierten Standarddetails. Dies kann energetische Vorteile bringen und z. B. geringere Dämmstärken ermöglichen. Dem Nachweis geht in der Regel ein Wärmebrückenkonzept voraus, das die relevanten Anschlusspunkte dokumentiert.

Ablauf

Der genaue Ablauf richtet sich nach Gebäudetyp, Projektumfang und Zielsetzung. Die folgenden Schritte geben einen Überblick über die typische Vorgehensweise.

1.

Erfassung der erforderlichen Daten

Wir sammeln alle relevanten Anschlussdetails anhand Ihrer Unterlagen. Fehlende Informationen werden abgefragt, um eine vollständige Bewertung zu gewährleisten.

2.

Vergleich mit Standarddetails der Norm

Die dokumentierten Anschlüsse werden den in der DIN definierten Standarddetails gegenübergestellt, um zu prüfen, ob die energetische Gleichwertigkeit oder eine bessere Ausführung vorliegt.

3.

Berechnung des Gleichwertigkeitsnachweises

Wir vergleichen Ihre Ausführungsdetails mit den normgerechten Standarddetails und prüfen rechnerisch, ob die Gleichwertigkeit oder eine Verbesserung erreicht wird.

4.

Dokumentation des Nachweises

Alle Ergebnisse werden in einer prüffähigen Dokumentation festgehalten, inklusive Bewertung, Empfehlungen und eindeutiger Zuordnung der Anschlusspunkte.

5.

Digitaler Versand

Sie erhalten den vollständigen Wärmebrückengleichwertigkeitsnachweis inklusive aller Berechnungen digital per E‑Mail.

Preise

Es handelt es sich hierbei um Bruttopreise.

Anmerkungen:

  • Denkmalschutz: +10 % auf den Grundpreis
  • Finalisierung: Verbindlicher Preis nach Prüfung per E-Mail

Es handelt es sich hierbei um Nettopreise.

Anmerkungen:

  • Denkmalschutz: +10 % auf den Grundpreis
  • Finalisierung: Verbindlicher Preis nach Prüfung per E-Mail

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Sie haben Fragen?

Ein Gleichwertigkeitsnachweis wird benötigt, wenn von pauschalen Wärmebrückenzuschlägen abgewichen und eine genauere energetische Bewertung erreicht werden soll.
Grundrisse, Schnitte und Bauteildetails; alle relevanten Anschlusspunkte müssen erfasst sein, um sie mit Normstandarddetails vergleichen zu können.
In der Regel ja – das Konzept definiert und dokumentiert die Anschlusspunkte, die anschließend für den Gleichwertigkeitsnachweis berechnet werden.
Er ermöglicht geringere Wärmebrückenzuschläge und kann so den rechnerischen Energiebedarf senken. Dadurch lassen sich Bauteile effizienter auslegen und energetische Anforderungen leichter erfüllen.

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