Energie. Effizienz. ENION.

GEG-Nachweis

GEG-Nachweis
Der GEG‑Nachweis bestätigt die Einhaltung der energetischen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes für Neu‑ oder Bestandsgebäude. Er dient als rechtlicher Nachweis gegenüber Behörden und ist erforderlich für Bauanträge, Sanierungen und Förderprogramme. Grundlage sind ausgearbeitete Planunterlagen sowie eine rechnerische Bewertung von Gebäudehülle und Anlagentechnik. Der Nachweis zeigt, ob Primärenergiebedarf, Transmissionswärmeverluste und weitere Kennwerte die gesetzlichen Grenzwerte erfüllen. Alle Ergebnisse werden nachvollziehbar dokumentiert und dienen als Grundlage für Genehmigung und Ausführung.

Ablauf

Der genaue Ablauf richtet sich nach Gebäudetyp, Projektumfang und Zielsetzung. Die folgenden Schritte geben einen Überblick über die typische Vorgehensweise.

1.

Prüfung der Planunterlagen

Wir prüfen die bereitgestellten Pläne, Bauteilangaben und technischen Daten. Da die Planung ausgearbeitet ist, entfällt eine zusätzliche planerische Tätigkeit.

2.

Aufbereitung der Gebäudedaten

Alle Bauteile, Flächen und technischen Systeme werden in die Fachsoftware übertragen und als Grundlage für die energetische Bewertung aufbereitet.

3.

Energetische Berechnungen nach GEG

Es werden Primärenergiebedarf, Transmissionswärmeverluste, Anlagentechnik und weitere Kennwerte nach DIN V 18599 überprüft.

4.

Erstellung des GEG‑Nachweises

Wir dokumentieren alle energetischen Berechnungen, Grenzwertprüfungen und Anforderungen in einer prüffähigen Nachweisdatei.

5.

Digitaler Versand & Ergebnisbesprechung

Sie erhalten den vollständigen GEG‑Nachweis digital per E‑Mail. Auf Wunsch besprechen wir die Ergebnisse gemeinsam.

Preise

Es handelt es sich hierbei um Bruttopreise.

Anmerkungen:

  • Denkmalschutz: +10 % auf den Grundpreis
  • Finalisierung: Verbindlicher Preis nach Prüfung per E-Mail

Es handelt es sich hierbei um Nettopreise.

Anmerkungen:

  • Denkmalschutz: +10 % auf den Grundpreis
  • Finalisierung: Verbindlicher Preis nach Prüfung per E-Mail

Sie haben ein komplexes Vorhaben oder sind sich unsicher? Nutzen Sie gerne unser kostenloses Erstgespräch.

Sie haben Fragen?

Bei Neubauten, größeren Sanierungen oder wenn energetische Anforderungen für Genehmigungen nachzuweisen sind.
Ausgearbeitete Pläne, Bauteilangaben und Daten der Anlagentechnik; zusätzliche Planung ist nicht erforderlich.
Er bewertet Gebäudehülle und Anlagentechnik anhand gesetzlicher Grenzwerte wie Primärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust.
Das GEG gilt für Neubau und Bestand, greift im Bestand meist nur bei Sanierung, Heizungstausch oder Eigentümerwechsel.

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